Die Einbürgerungsurkunde wird ausgestellt, nachdem Sie zu einem Staatsangehörigen eines Landes wurden. In Deutschland kann diese Urkunde verwendet werden, um einen Personalausweis und deutschen Reisepass im Einwohnermeldeamt Ihres Wohnsitzes ausstellen zu lassen.
Möchten Sie Ihre Einbürgerungsurkunde im Ausland nutzen, um diese dort bei Behörden einzureichen? Kein Problem! Gerne fertigen wir Ihnen eine beglaubigte Übersetzung davon an.
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