Dank unseres Netzwerkes an Übersetzern aus der ganzen Welt ist es für uns ein Leichtes den passenden Übersetzer für Ihre Übersetzungen zu finden. Wir stehen mit vielen Übersetzern verschiedener Sprachrichtungen in Kontakt, dazu zählen unter anderem Englisch, Spanisch, Italienisch, Französisch, Russisch, Tschechisch, Chinesisch und Rumänisch.
Dabei ist es ganz gleich, ob es eine normale oder beglaubigte Übersetzung sein soll, bei uns erhalten Sie auch beglaubigte Übersetzungen von beeidigten Übersetzern und Dolmetschern.
Gerne helfen wir Ihnen auch bei selteneren Sprachen und kümmern uns für Sie um die gesamte Abwicklung der Übersetzung.
Unsere Übersetzer sind generell sehr schnell in der Bearbeitung der Texte, jedoch können wir leider keine genaue Angabe machen, bevor wir den zu übersetzenden Text gesehen haben. Ein guter Übersetzer schafft im Durchschnitt circa 2000 Wörter am Tag.
Die Bearbeitungszeit hängt außerdem von mehreren Faktoren ab: neben der freien Kapazität des Übersetzers spielt auch das Fachgebiet des Textes eine wichtige Rolle. Manche Aufträge und Übersetzungstexte sind zeitaufwendiger (und dadurch vielleicht auch etwas kostspieliger), da Recherche für Fachbegriffe und die Einarbeitung in die Thematik hinzukommen.
Bei beglaubigten Übersetzungen nimmt vor allem die Formatierung und Anpassung an das Original viel Zeit in Anspruch. Schicken Sie uns deshalb Ihr Dokument zu, wir geben Ihnen gerne eine genauere Auskunft nach Einsicht in Ihre Unterlagen.
Selbstverständlich werden Ihre Daten von uns vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Auf unserer Webseite verwenden wir außerdem eine SSL-Verbindung (dies steht für Secure Socket Layer) und bedeutet, dass eine verschlüsselte Netzverbindung zwischen unserem Server und Ihrem Browser hergestellt wird. Ihre Daten sind somit sicher und geraten auch nicht in falsche Hände.
Um einen genauen Preis für Ihr Projekt bestimmen zu können, bitten wir im Vorfeld um Einsicht des zu übersetzenden Textes. Erst dann sind wir in der Lage den Umfang und Aufwand der Übersetzung einzuschätzen. Der Startpreis für allgemeine Übersetzungen liegt bei nur 0,12€ (inkl. Mwst) pro Wort.
Schicken Sie uns Ihre Unterlagen einfach und bequem per E-Mail an [email protected], Chat oder auch per WhatsApp an +49157 35987676.
Für eine erste Kalkulation Ihrer Übersetzung nutzen Sie unsere Konsole. Für beglaubigte Übersetzungen und Dolmetscher setzten Sie sich am besten direkt mit uns in Verbindung.
Natürlich können Sie Ihre Unterlagen auch persönlich bei uns im Büro vorbeibringen.
Jedoch raten wir all unseren Kunden, uns die zu übersetzenden Texte zuvor per Mail, WhatsApp, Chat oder Fax zukommen zu lassen. Somit sind wir in der Lage, den Umfang und Aufwand der Übersetzung einzuschätzen und Ihnen schnellstmöglich ein genaues kostenloses Angebot unterbreiten zu können.
Um Ihnen ein genaues und unverbindliches Angebot erstellen zu können, benötigen wir zuvor Einsicht in die zu übersetzenden Texte. So sind wir erst im Stande, den Arbeitsaufwand und Umfang der Übersetzung einzuschätzen. Außerdem sparen Sie sich so nicht nur die Zeit, sondern auch den Aufwand persönlich bei uns vorbeizukommen.
Normalerweise erhalten unsere Kunden ihre Übersetzung in dem Format zurück, in dem wir den zu übersetzenden Text zuvor erhalten haben.
Beglaubigte Übersetzungen verschicken wir üblicherweise per Einschreiben, sollte der Kunde aufgrund der Entfernung oder aus zeittechnischen Gründen nicht in der Lage sein, diese persönlich abzuholen.
Sollten Sie besondere Anforderungen zum Erhalt der Übersetzung haben, kontaktieren Sie uns, wir finden eine Lösung.
Wir erstellen Ihnen ihre Übersetzungen gerne in Word, als PDF oder übersetzen auch in CMS-Systemen oder direkt im Quelltext. Sollten Sie ein anderes Dateiformat benötigen, lassen Sie es uns bitte wissen. Wir finden eine Lösung.
Das Korrektorat, oder Korrekturlesen, bezieht sich im Gegensatz zum Lektorat grundsätzlich nur auf grammatikalische, typografische und orthografische Fehler. Vor endgültigem Abschluss eines Textes, so zum Beispiel kurz vor dem Druck, werden folgende Punkte geprüft, kontrolliert und gegebenenfalls korrigiert:
Das Lektorat geht im Gegensatz dazu noch einen Schritt weiter. Wir legen großen Wert darauf, dass Ihr geistiges Eigentum unverändert bleibt, durch unsere sprachliche Optimierung der Ausdruckweise, des Schreibstils und der Lesbarkeit wird so das Beste aus Ihrem verfassten Text herausgeholt. So werden zum Beispiel verschachtelte Sätze und Passagen umformuliert, Wortwiederholungen entfernt und gegebenenfalls fehlende Zusammenhänge hergestellt.
Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne im Chat, per WhatsApp oder auch per E-Mail zur Verfügung.
Egal ob beeidigt, vereidigt oder bemächtigt, alle sagen grundsätzlich dasselbe aus. Die Bezeichnungen unterscheiden sich lediglich von Bundesland zu Bundesland. In Bayern ist es der öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzer. Das bedeutet, dass dieser vom zuständigen Landesgericht bemächtigt wurde, die Vollständigkeit und Richtigkeit der angefertigten Übersetzung mit seiner Unterschrift und seinem Stempel zu bescheinigen. Somit erhält die Übersetzung amtlichen Charakter und kann bei Ämtern, Behörden, Universitäten und der Polizei eingereicht werden.
Beglaubigte Übersetzungen werden von beeidigten Übersetzern angefertigt, die mit ihrer Unterschrift und ihrem Stempel die Vollständigkeit und Richtigkeit der angefertigten Übersetzung bestätigen.
Sollten Sie Unterlagen, Dokumente und Urkunden aus dem Ausland bei einer deutschen Behörde, oder deutsche Unterlagen bei einer ausländischen Behörde einreichen wollen, benötigen Sie oftmals eine beglaubigte Übersetzung.
Diese wird von beeidigten Übersetzern ordnungsgemäß angefertigt und erhält somit den gleichen Stellenwert wie das Original.
Ja und nein. Wir raten jedem unserer Kunden, uns die zu übersetzenden Texte und Dokumente vorab per E-Mail, Chat oder WhatsApp zukommen zu lassen.
Somit können wir uns einen Überblick verschaffen und Ihnen schnellstmöglich ein genaues und unverbindliches Angebot erstellen. Natürlich können Sie uns gerne die Dokumente auch persönlich vorbeibringen, jedoch ist meist eine Übersetzung noch am selben Tag nicht möglich.
Ja, wir können auch bereits erstellte Übersetzungen beglaubigen. Jedoch ist dies mit viel Arbeit und Zeit verbunden, da die Übersetzung mit dem Ausgangstext verglichen und gegengeprüft werden muss. Da dies ebenfalls mit hohen Kosten verbunden sein kann, empfehlen wir Ihnen bei der Übersetzung nicht selbst Hand anzulegen, sondern uns die gesamte Abwicklung zu überlassen.
Nein, die Beglaubigung und/oder Beurkundung der Echtheit eines Dokumentes wird von einem Notar vorgenommen. Diese Leistung bezieht sich grundsätzlich auf Unterlagen, die nur in der deutschen Sprache verfasst wurden, es sei denn der Notar ist ebenfalls als Übersetzer tätig.
Bei der beglaubigten Übersetzung werden durch Unterschrift und Stempel des beeidigten Übersetzers die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung gegenüber dem Originaltext bescheinigt.
Einige ausländische Behörden erstellen ihre Urkunden und Schriftstücke in zwei- oder mehrsprachiger Variante. Dabei steht neben der offiziellen Amtssprache ebenfalls eine (meist) englische Übersetzung, oder im Falle mehrerer Amtssprachen (wie etwa in Kanada mit Englisch und Französisch), wird das Dokument in all diesen Sprachen wiedergegeben.
Zumeist reicht es aus, wenn die beglaubigte Übersetzung nur aus einer der angegebenen Sprachen erfolgt. Der beglaubigte Übersetzer setzt dafür einen Vermerk in seine Übersetzung, wie zum Beispiel „Beglaubigte Übersetzung eines mehrsprachigen Dokuments ins Deutsche“.
Sollten Sie sich dennoch unsicher sein, fragen Sie am Besten bei der Behörde nach, für die die Übersetzung benötigt wird.
Ja, Ihre beglaubigte Übersetzung wird von allen öffentlichen Einrichtungen, wie etwa Behörden, Schulen, Ämtern, der Polizei und vor Gericht in der Bundesrepublik anerkannt.
Wo Übersetzen die schriftliche Wiedergabe eines Ausgangstextes in eine andere Sprache ist, ist das Dolmetschen die mündliche Übertragung vom (meist) gesprochenen Wort.
Dolmetscher kommen meist dann zum Einsatz, wenn Personen aus verschiedenen Ländern zusammenkommen, die nicht dieselbe Sprache sprechen. Unsere Einsatzgebiete reichen von Konferenzen und Tagungen, zu Meetings und Verhandlungen, bis hin zu offiziellen und zeremoniellen Anlässen wie Hochzeiten.
In a language stellt Dolmetscher für Konsekutivdolmetschen, Simultandolmetschen und
Öffentlich bestellte und beeidigte Dolmetscher (Gerichtsdolmetscher). Erfahren Sie mehr über das dolmetschen.
Ein Gerichtsdolmetscher wird zur mündlichen Übersetzung bzw. zur Sprachmittlung durch ein Gericht herangezogen. Dies ist dann notwendig, wenn eine Partei oder ein Verfahrensbeteiligter der Gerichtssprache nicht mächtig ist.
Nicht jeder Dolmetscher kann jedoch als Gerichtsdolmetscher herangezogen werden. Dafür muss dieser zuvor einen Antrag auf allgemeine Beeidigung stellen und wird, üblicherweise vom Präsidenten des Landesgerichts eines Bundeslandes, vereidigt. Der Gerichtsdolmetscher hat einen Eid zu leisten, dass er gewissenhaft und treu übersetzen werde.
Auch unserem Team gehören öffentlich bestellte und beeidigte Dolmetscher (und Übersetzer) an, die Sie in jedem Fall unterstützen.
Das Honorar für Dolmetscher ist nicht fest geregelt und je nach Auftrag, Schwierigkeit und Fachgebiet Verhandlungssache. Als Richtwert wird hier das Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG) herangezogen. Dieses spricht von 70€ (netto) die Stunde für konsekutives Dolmetschen und 75€ (netto) für Simultandolmetschen.
Kontaktieren Sie uns mit Ihrem Anliegen und gemeinsam besprechen wir gerne alles Weitere.
Bestellen Sie ganz einfach online in wenigen Schritten Ihre professionelle Übersetzung von und in viele Sprachen. Wir bieten Ihnen auch die Bestellung von beglaubigten Übersetzungen an.
Sie sind unentschlossen? Kein Problem, wir erstellen Ihnen gern ein unverbindliches und kostenloses Angebot für Ihre Übersetzung.
Beglaubigte Übersetzung von offiziellen Dokumenten und Urkunden wie Geburts- und Heiratsurkunde, Ausweispapieren, Verträgen, Urteilen und vielem mehr
Wir stellen einen Dolmetscher für Konsekutivdolmetschen, Simultandolmetschen oder als Gerichtsdolmetscher