Bestellt und beeidigt
Ein öffentlich bestellter und beeidigter Dolmetscher, oft auch als Gerichtsdolmetscher bekannt, wurde von einer zuständigen Behörde im entsprechenden Bundesland öffentlich vereidigt und kommt bei Gericht, Notaren, der Polizei und bei Behörden zum Einsatz.
Allgemein beeidigte und öffentlich bestellte Dolmetscher sind Dolmetscher, die bei einem Landesgericht, Oberlandesgericht oder einer zuständigen Behörde einen allgemeinen Eid abgelegt haben. Durch diese Bestellung kann nachgewiesen werden, dass der Dolmetscher über die fachliche Befähigung und persönliche Eignung verfügt und seiner Arbeit mit Sachverstand und Sorgfalt nachgeht. Ein beeidigter Dolmetscher ist außerdem zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Auch in unserem Team befinden sich durch das Landesgericht Passau öffentlich bestellte und beeidigte Dolmetscher, die mit Leidenschaft und fachlicher Kompetenz ihrer Arbeit nachgehen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen!